Was die Versicherung zahlt und was nicht​

Wildschaden am Auto

Ein Zusammenstoß mit Wild ist ein Schreckmoment für jeden Autofahrer. Neben dem Schock bleibt oft die Unsicherheit: Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? Und was muss ich tun, damit die Versicherung auch wirklich leistet? Als Ihre KFZ-Sachverständigen in Hamburg klären wir auf, welche Aspekte bei einem Wildschaden wichtig sind und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.

Was ist ein Wildschaden im Sinne der Versicherung?

Im Allgemeinen versteht man unter einem Wildschaden einen direkten Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen). Ob auch Unfälle mit Federwild (Vögel) oder anderen Tieren (Hunde, Katzen) abgedeckt sind, hängt von Ihrem genauen Kaskovertrag ab. In vielen neueren Verträgen ist die Definition des Wildschadens zugunsten des Versicherungsnehmers erweitert worden.

Was zahlt die Versicherung?

Ein Wildschaden ist in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkasko automatisch mit ein. Die Teilkasko übernimmt die Kosten für:

Direkte Schäden: Die durch den Aufprall des Wildes am Fahrzeug entstanden sind (z.B. Dellen, Lackschäden, kaputte Scheinwerfer, Kühler).

Folgeschäden: In manchen Verträgen sind auch Folgeschäden abgedeckt, die durch den Wildunfall entstehen (z.B. Motorschäden, wenn Sie nach dem Aufprall überfahrenes Wild überrollt haben).

Was zahlt die Versicherung in der Regel nicht?

Ausweichschäden ohne direkten Aufprall: Wenn Sie einem Tier ausweichen und dabei von der Fahrbahn abkommen oder mit einem Baum kollidieren, ohne dass es zu einem direkten Kontakt mit dem Tier kam, gilt dies oft nicht als Wildschaden im Sinne der Teilkasko. Hier greift unter Umständen nur die Vollkasko (wenn vorhanden).

Schäden durch Haustiere: Schäden durch Hunde, Katzen oder Nutztiere sind in der Regel nicht durch die reine Wildschadendeckung abgedeckt, sondern erfordern oft eine erweiterte Kaskoversicherung.

Ihre Pflichten nach einem Wildschaden – so sichern Sie Ihre Ansprüche:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Polizei rufen (Pflicht!): Melden Sie den Wildunfall sofort der Polizei (110), auch wenn das Tier geflüchtet ist. Die Polizei stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung aus, die Sie für die Versicherung benötigen. Ohne diese Bescheinigung kann die Versicherung die Leistung verweigern.
  3. Keine Veränderungen an der Unfallstelle: Bewegen Sie das tote oder verletzte Tier nicht. Dies ist Aufgabe des Jägers oder der Polizei.
  4. Bilder machen: Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier (falls noch vorhanden) und die Schäden an Ihrem Fahrzeug.
  5. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer KFZ-Versicherung.

Die Rolle des Sachverständigen bei Wildschäden:

Auch bei einem Wildschaden ist es ratsam, uns als Ihren unabhängigen KFZ-Sachverständigen in Hamburg zu kontaktieren. Wir können:

  • Den Schaden professionell begutachten und dokumentieren.

  • Sicherstellen, dass alle Schäden – auch versteckte – erfasst werden.

  • Bei der Kommunikation mit der Versicherung unterstützen, um eine schnelle und vollständige Regulierung zu gewährleisten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, wenn es um die Abwicklung Ihres Wildschadens geht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Entschädigung zu erhalten.

Nach oben scrollen