Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ihr KFZ-Gutachter in Hamburg antwortet

Wir wissen, dass ein Schadenfall oder die Notwendigkeit eines Gutachtens viele Fragen aufwirft. Deshalb haben wir hier die häufigsten Anliegen unserer Kunden gesammelt und beantwortet. Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren!

Unfallgutachten & Schadensregulierung

1. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten? Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt, die nicht beweislastig ist. Ein Unfallgutachten hingegen ist eine detaillierte, rechtlich bindende Dokumentation des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es umfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs.

2. Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall? Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie haben das Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl. Dies ist in der Regel kostenneutral für Sie.

3. Muss ich mein Fahrzeug zur Begutachtung zu Ihnen bringen? Nein, in den meisten Fällen kommen wir flexibel zu Ihnen vor Ort – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz oder am Unfallort in Hamburg und Umgebung. Wir passen uns Ihrem Terminkalender an, um den Begutachtungsprozess so bequem wie möglich zu gestalten.

4. Wie lange dauert es, bis ich das fertige Gutachten erhalte? Nach der Begutachtung Ihres Fahrzeugs erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden. Für eine schnelle Abwicklung senden wir es direkt an die Versicherung und auf Wunsch auch an Ihren Rechtsanwalt.

5. Kann ich auch bei einem Teilschaden (Kaskoschaden) ein Gutachten beauftragen? Ja, auch bei einem Kaskoschaden (z.B. Wildschaden, Brandschaden, Diebstahl) kann ein Gutachten sinnvoll sein. Ob die Kosten für das Gutachten von Ihrer Versicherung übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Wertgutachten & Fahrzeugbewertung

6. Wann benötige ich ein Wertgutachten für mein KFZ? Ein Wertgutachten ist sinnvoll beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs, vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, für die Versicherung (z.B. bei Oldtimern), bei Erbschaftsangelegenheiten oder für steuerliche Zwecke. Es gibt Ihnen eine objektive Einschätzung des Fahrzeugwertes.

7. Wie wird der Wert meines Oldtimers ermittelt? Für Oldtimer und Youngtimer erstellen wir spezielle Wertgutachten, die nicht nur den Marktwert, sondern auch den individuellen Zustand, die Originalität, Historie und gegebenenfalls Restaurierungen berücksichtigen. Dies erfordert besondere Expertise und Leidenschaft für klassische Fahrzeuge.

Allgemeine Fragen

8. Sind Sie wirklich unabhängig? Ja, wir arbeiten absolut unabhängig von Versicherungen, Werkstätten oder Autohändlern. Unsere Gutachten sind rein objektiv und dienen ausschließlich der Sicherung Ihrer Interessen. Diese Neutralität ist unser Qualitätsversprechen.

9. Wie kann ich Sie am besten kontaktieren? Sie erreichen uns am schnellsten telefonisch unter [Hier deine Telefonnummer einfügen] oder per E-Mail an [Hier deine E-Mail-Adresse einfügen]. Wir sind Montag bis Freitag von [Deine Öffnungszeiten] für Sie da.

 

Ihre Frage ist nicht dabei? 

Zögern Sie nicht, uns direkt anzusprechen. Wir sind für Sie da, um Ihre Anliegen als Ihr vertrauensvoller KFZ-Sachverständiger in Hamburg zu klären.

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