Fiktive Abrechnung beim KFZ-Schaden: Ihre Wahlfreiheit nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Autounfall stehen Sie vor vielen Entscheidungen. Eine der wichtigsten betrifft die Schadenregulierung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder möchten Sie den Schaden lieber fiktiv abrechnen? Als KFZ-Sachverständige in Hamburg erklären wir Ihnen, was es mit der fiktiven Abrechnung auf sich hat und wann diese Option für Sie sinnvoll ist.
Was bedeutet „Fiktive Abrechnung“?
Die fiktive Abrechnung ist Ihr gutes Recht als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden). Sie bedeutet, dass Sie sich den Schadenbetrag, den ein unabhängiger Gutachter ermittelt hat, von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, ohne dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen müssen. Die Abrechnung erfolgt dabei auf Basis der Netto-Reparaturkosten, also ohne die Mehrwertsteuer.
Wann ist die fiktive Abrechnung eine gute Option für Sie?
Die fiktive Abrechnung bietet sich in verschiedenen Situationen an:
- Sie möchten den Schaden nicht reparieren lassen: Vielleicht handelt es sich um einen geringen Schaden, der Sie optisch nicht stört, oder Sie möchten das Geld lieber für andere Zwecke verwenden.
- Sie reparieren günstiger in Eigenregie oder in einer freien Werkstatt: Wenn Sie den Schaden selbst beheben können oder eine günstigere Reparaturmöglichkeit finden, können Sie die Differenz zum Gutachtenbetrag behalten.
- Sie planen den Verkauf des Fahrzeugs: Ein unreparierter Bagatellschaden mindert den Wert oft nur unwesentlich, und das ausgezahlte Geld ist eine willkommene Ergänzung zum Verkaufserlös.
- Der Schaden ist gering (Bagatellschaden): Bei kleinen Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, ist die fiktive Abrechnung oft die einfachste Lösung.
Worauf Sie bei der fiktiven Abrechnung achten sollten:
- Netto-Betrag: Wie bereits erwähnt, wird Ihnen bei der fiktiven Abrechnung in der Regel nur der Nettobetrag der Reparaturkosten ausgezahlt. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie nur, wenn Sie die Reparatur auch tatsächlich durchführen und dies der Versicherung mit einer Rechnung nachweisen.
- Keine Wertminderung bei Bagatellschäden: Bei sehr geringen Schäden, die fiktiv abgerechnet werden, kann es sein, dass die gegnerische Versicherung keine merkantile Wertminderung zahlt, da diese meist an eine tatsächliche Reparatur und den Umfang des Schadens gekoppelt ist. Ihr unabhängiger Gutachter prüft dies jedoch individuell.
- Professionelles Gutachten ist unerlässlich: Auch wenn Sie fiktiv abrechnen möchten, ist ein detailliertes und unabhängiges Gutachten durch einen KFZ-Sachverständigen unverzichtbar. Es dient als Grundlage für die Forderung an die Versicherung und stellt sicher, dass alle Schadenpositionen korrekt erfasst werden. Ohne Gutachten riskieren Sie, dass die Versicherung den Schaden zu gering ansetzt.
Ihre Sicherheit mit den Hamburgischen Sachverständigen
Gerade bei der Entscheidung zwischen fiktiver Abrechnung und tatsächlicher Reparatur ist eine fundierte Beratung wichtig. Wir als unabhängige KFZ-Sachverständige in Hamburg erstellen nicht nur ein präzises Gutachten, das als Basis für Ihre Abrechnung dient, sondern beraten Sie auch umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Wir stellen sicher, dass Ihr Gutachten alle relevanten Schadenpositionen berücksichtigt – von den Reparaturkosten über den Restwert bis hin zu einer möglichen Wertminderung. So sind Sie bestens vorbereitet, egal für welche Art der Schadenregulierung Sie sich entscheiden.
Haben Sie Fragen zur fiktiven Abrechnung oder benötigen Sie ein Gutachten nach einem Unfall? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!